Was ist die Jugendförderung?

Die Jugendförderung ist eine eigene Abteilung innerhalb der Stadtverwaltung. Organisatorisch ist sie dem Stadtdienst Jugend zugeordnet. Zur Abteilung Jugendförderung gehören folgende Sachgebiete:

  • Sachgebiet „eigene Einrichtungen“: Dieses Sachgebiet umfasst die drei kommunalen Jugendeinrichtungen in Mitte, Aufderhöhe und Gräfrath.
  • Sachgebiet „Angebote außerhalb von Einrichtungen“. Zu diesem Sachgebiet gehören die Aufgabenbereiche Jugendmobil und Spielmobil, der Jugendstadtrat, die Fachstelle Soziale Kompetenz und Gewaltprävention, der vorbeugende Jugendschutz und die Stelle Projektmanagement/Kulturelle Bildung.
  • Sachgebiet Jugendgerichtshilfe
  • Sachgebiet Schulsozialarbeit

Hinzu kommt der gesamte Bereich der Jugendpflege und Zuschussgewährung für die freien Träger der Jugendverbandsarbeit, Initiativen, etc..


Aufgaben der Jugendförderung?

In der Abteilung Jugendförderung werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Schulsozialarbeit wahrgenommen. Die Förderung der Jugendverbände, die Mitarbeit bei der Spielplatzplanung und die Akquise und Umsetzung von Förderprojekten gehören ebenfalls zu zentralen Arbeitsbereichen der Jugendförderung. Kinder- und Jugendförderung ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stellt die Jugendförderung jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren Angebote zur Förderung ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zur Verfügung. Die Angebote knüpfen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet.

Die Inklusion als Prozess der vollständigen und gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder- und Jugendlichen, unabhängig von kulturellen, körperlichen, geschlechtsspezifischen, intellektuellen oder sozio-ökonomischen Unterschieden, ist in der Abteilung ein wichtiges Anliegen.