Jugendgerichtshilfe
Hilfe für Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind
Die Jugendgerichtshilfe wird dann tätig, wenn sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Justizvollzugsanstalt erfährt, dass gegen Jugendliche oder Heranwachsende strafrechtlich ermittelt wird.
Junge Menschen können sich aber auch direkt an die Jugendgerichtshilfe wenden. Die Hilfe erstreckt sich auf das gesamte Strafverfahren.
Die Beratung und Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiter*innen.
Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Ansprechpartnerin:
Frau Metzner
Fon: 0212 290 2713
Fax: 0212 290 742713
s.metzner@solingen.de
Verwaltung:
Tel: 0212 290 22 42
Fax: 0212 290 74 22 42