FÖRDERAUFRUF
Aufholen nach Corona
Kinder und Jugendliche waren von den Einschränkungen während der Corona-Pandemie im besonderen Maße betroffen. Der Mangel an sozialen Kontakten, Bewegung und gemeinsamen Erlebnissen mit Gleichaltrigen macht sich nach wie vor in der pädagogischen Praxis bemerkbar.
Nach dem Auslaufen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Ende 2022 ist es der Stadt Solingen gelungen, für das Jahr 2023 Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Ausgezahlt werden diese Mittel durch den Stadtdienst Jugend der Stadt Solingen.
Dies vorausgeschickt, ergeht hiermit folgender Förderaufruf:
Fördergrundlage:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Richtlinien der Stadt Solingen über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Verwaltung stehende Stellen“ (Allg. Zuwendungsrichtlinien – AZR) vom 23. September 1994).
Fördergrundsätze:
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis 27 Jahren.
Wer kann Zuschüsse beantragen?
- Gem. § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
- Die Stadt Solingen als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
In welcher Höhe können Zuschüsse beantragt werden?
- Maximal 5.000 Euro pro Träger (tatsächlich entstandene Kosten abzgl. erzielter Einnahmen).
Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Personal- und Sachkosten für:
- Ausflüge und Aktionen, mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens
- Veranstaltungen: Partys, Konzerte, Theaterprojekt, etc.
- Projekte mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Förderung von Medienkompetenz, Förderung von kultureller Bildung
Projektbezogene Anschaffungen für:
- Material und Ausstattungsgegenstände bis 800 Euro zzgl. MwSt. Bei Anschaffungskosten ist der direkte Zusammenhang mit der Maßnahme darzustellen und wie die Anschaffungen nach der Förderung für die Kinder und Jugendarbeit weiter genutzt werden.
Fortbildungskosten für:
- Projektbezogene Fortbildungen für Mitarbeitende. (Der direkte Zusammenhang mit der Maßnahme und der zukünftige Nutzen ist darzustellen.)
Förderzeitraum / Maßnahmenzeitraum:
Der Förderzeitraum beginnt mit diesem Aufruf und endet am 31.12.2023. Da für das Jahr 2024 keine weiteren Mittel geplant sind, müssen die Projekte bis zum Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein.
Vorgehen:
1. Zuschussanträge für den oben genannten Förderzeitraum können ab sofort per Mail oder in Ausnahmen auch schriftlich an den Stadtdienst Jugend, Jugendförderung, Dorper Straße 10-16, 42651 Solingen an j.kraemer@solingen.de gestellt werden. Für die Antragstellung ist der beiliegende Vordruck zu verwenden.
2. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die den o.g. Förderbedingungen entsprechen. Die Bewilligung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
3. Die Antragsbewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
4. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises ebenfalls durch schriftlichen Bescheid. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31.03.2024 mit folgendem Inhalt vorzulegen:
– einem Sachbericht
– einer Übersicht der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben